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ORGANISATION
Der Begriff Organisation lässt sich am treffendsten mit „Bewerkstelligung“ übersetzen, eindeutige Definitionen bestehen jedoch nicht. In den Wissenschaften werden dem Begriff drei allgemeine Bedeutungen zugeschrieben: als Instrument, als Funktion und als Institution.
Organisation steht auch für den Prozess des Organisierens, durch den fortlaufende unabhängige Handlungen zu vernünftigen Folgen zusammengefügt werden, so dass vernünftige Ergebnisse erzielt werden.
Eine Organisation kann eine soziale Struktur sein, die aus dem planmäßigen und zielorientierten Zusammenwirken von Menschen entsteht, sich zur Umwelt abgrenzt und – als korporativer Akteur (Coleman) – mit anderen Akteuren interagieren kann.
Sowohl im allgemeinen Sprachgebrauch als auch in der Wissenschaft (etwa Soziologie, Politikwissenschaft, Betriebswirtschaftslehre, Informatik) wird der Begriff vieldeutig und unter wechselnden Aspekten benutzt. In der Umgangssprache z.B. ist ‘organisieren’ als verhüllender Ausdruck für „sich etwas beschaffen“ bekannt.
Der instrumentale Ansatz sieht Organisation als die Gesamtheit aller Regelungen, die sich auf die Verteilung von Aufgaben und Kompetenzen sowie die Abwicklung von Arbeitsprozessen beziehen. Er findet vor allem in der BWL Anwendung.
Die funktionale oder prozessuale Sicht betrachtet Organisation als Handeln des Organisierens, d.h. das Verteilen von Aufgaben auf Organisationsmitglieder (Arbeitsteilung) und deren Ausrichtung auf übergeordnete Ziele (Koordination).
Karl Weick definiert den prozessualen Aspekt wie folgt: „Organisieren heißt, fortlaufende, unabhängige Handlungen zu vernünftigen Folgen zusammenfügen, sodass vernünftige Ergebnisse erzielt werden“. Sein Organisationsbild ist eine organisationspsychologische Betrachtung, bei der die Organisation eine Gruppe von Leuten bezeichnet, die versuchen, den Vorgängen einen Sinn abzugewinnen, die um sie herum geschehen.
Instrumentale und funktionale Sicht thematisieren Regeln zur Schaffung einer Ordnung. Man kann auch sagen, ein System hat eine Organisation.
Da jede Wissenschaft meist eine spezialisierte Sicht auf die verschiedenen Bedeutungen von Organisation hat, ist es entsprechend schwierig, den Begriff dem der Institution gegenüberzustellen. Teilweise kann man analoge Bedeutungen von Institution finden, zum einen als Regelwerk (z.B. die Institution der Ehe) oder als organisiertes Gebilde (z.B. ein Gerichtshof).
Im Unterschied zur Alltagssprache ist in den Sozialwissenschaften der Begriff Organisation klar vom Begriff der Institution abgegrenzt: Eine Organisation sei ein bewusst geschaffenes, zielgerichtetes Gebilde, das Gründer und auch ein Gründungsdatum hat. Jede Organisation hat Mitglieder. Institution hingegen sei ein „Regelwerk“ von Verhaltensmustern und -normen, das aus dem gesellschaftlichen Zusammenleben der Menschen, das heißt aus Regelmäßigkeiten ihres Verhaltens, gleichsam „naturwüchsig“ hervorgegangen ist (z.B. die Institution des Wettkampfes, der Gastfreundschaft, der Hochzeit, der Bestattung).
Es gibt weiterhin auch Institutionen, insbesondere rechtliche, die bewusst geschaffen wurden und mit Gesetzeskraft ausgestattet sind, z.B. Erbregelung, Ehe, Eigentum, Mitbestimmung, Wahlrecht. Häufig knüpfen auch diese an die im praktischen Lebenszusammenhang entstandenen Institutionen an.
Der Begriff Organisation lässt sich am treffendsten mit „Bewerkstelligung“ übersetzen, eindeutige Definitionen bestehen jedoch nicht. In den Wissenschaften werden dem Begriff drei allgemeine Bedeutungen zugeschrieben: als Instrument, als Funktion und als Institution.
Organisation steht auch für den Prozess des Organisierens, durch den fortlaufende unabhängige Handlungen zu vernünftigen Folgen zusammengefügt werden, so dass vernünftige Ergebnisse erzielt werden.
Eine Organisation kann eine soziale Struktur sein, die aus dem planmäßigen und zielorientierten Zusammenwirken von Menschen entsteht, sich zur Umwelt abgrenzt und – als korporativer Akteur (Coleman) – mit anderen Akteuren interagieren kann.
Sowohl im allgemeinen Sprachgebrauch als auch in der Wissenschaft (etwa Soziologie, Politikwissenschaft, Betriebswirtschaftslehre, Informatik) wird der Begriff vieldeutig und unter wechselnden Aspekten benutzt. In der Umgangssprache z.B. ist ‘organisieren’ als verhüllender Ausdruck für „sich etwas beschaffen“ bekannt.
Der instrumentale Ansatz sieht Organisation als die Gesamtheit aller Regelungen, die sich auf die Verteilung von Aufgaben und Kompetenzen sowie die Abwicklung von Arbeitsprozessen beziehen. Er findet vor allem in der BWL Anwendung.
Die funktionale oder prozessuale Sicht betrachtet Organisation als Handeln des Organisierens, d.h. das Verteilen von Aufgaben auf Organisationsmitglieder (Arbeitsteilung) und deren Ausrichtung auf übergeordnete Ziele (Koordination).
Karl Weick definiert den prozessualen Aspekt wie folgt: „Organisieren heißt, fortlaufende, unabhängige Handlungen zu vernünftigen Folgen zusammenfügen, sodass vernünftige Ergebnisse erzielt werden“. Sein Organisationsbild ist eine organisationspsychologische Betrachtung, bei der die Organisation eine Gruppe von Leuten bezeichnet, die versuchen, den Vorgängen einen Sinn abzugewinnen, die um sie herum geschehen.
Instrumentale und funktionale Sicht thematisieren Regeln zur Schaffung einer Ordnung. Man kann auch sagen, ein System hat eine Organisation.
Da jede Wissenschaft meist eine spezialisierte Sicht auf die verschiedenen Bedeutungen von Organisation hat, ist es entsprechend schwierig, den Begriff dem der Institution gegenüberzustellen. Teilweise kann man analoge Bedeutungen von Institution finden, zum einen als Regelwerk (z.B. die Institution der Ehe) oder als organisiertes Gebilde (z.B. ein Gerichtshof).
Im Unterschied zur Alltagssprache ist in den Sozialwissenschaften der Begriff Organisation klar vom Begriff der Institution abgegrenzt: Eine Organisation sei ein bewusst geschaffenes, zielgerichtetes Gebilde, das Gründer und auch ein Gründungsdatum hat. Jede Organisation hat Mitglieder. Institution hingegen sei ein „Regelwerk“ von Verhaltensmustern und -normen, das aus dem gesellschaftlichen Zusammenleben der Menschen, das heißt aus Regelmäßigkeiten ihres Verhaltens, gleichsam „naturwüchsig“ hervorgegangen ist (z.B. die Institution des Wettkampfes, der Gastfreundschaft, der Hochzeit, der Bestattung).
Es gibt weiterhin auch Institutionen, insbesondere rechtliche, die bewusst geschaffen wurden und mit Gesetzeskraft ausgestattet sind, z.B. Erbregelung, Ehe, Eigentum, Mitbestimmung, Wahlrecht. Häufig knüpfen auch diese an die im praktischen Lebenszusammenhang entstandenen Institutionen an.
Основные характеристики
- Тип содержимого Файл
- Описание содержимого 40,5 Кбайт
- Добавлен на сайт 24.06.2017
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